So entsteht Ihr Gutachten.
Vier Schritte vom ersten Gespräch bis zum unterschriebenen Gutachten. Persönlich begleitet von Michael H. Sommer.
- Erstgespräch
Sie schildern Anlass und Objekt.
Zuerst wird geklärt, wofür das Gutachten gebraucht wird und wer es später prüft: Familie, Bank, Finanzamt oder Gericht. Daraus ergibt sich, welche Gutachtenart passt und ob ein Kurzgutachten genügt.

- Unterlagen
Sie stellen die Objektunterlagen zusammen.
Für jede Objektart gibt es eine Checkliste. Checklisten und Vollmacht stehen als Download bereit, damit nichts fehlt und nichts doppelt angefragt wird.

- Ortstermin
Die Immobilie wird besichtigt.
Lage, Zustand und Besonderheiten werden vor Ort aufgenommen. Zusammen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und der aktuellen Marktsituation bilden sie die Grundlage der Bewertung.

- Gutachten
Sie erhalten das unterschriebene Gutachten.
Der Wert wird nach den geltenden Vorgaben hergeleitet und begründet, zum Beispiel nach ImmoWertV und BelWertV. Auch nach der Übergabe bleibt Michael H. Sommer Ihr Ansprechpartner.

Woran Sie sich halten können
- Zertifizierte Fachkompetenz
- Öffentliche Bestellung, Vereidigung und Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 belegen die Qualifikation.
- Unabhängigkeit und Neutralität
- Bewertet wird ohne eigenes Interesse am Ergebnis. Das Gutachten dient allein der sachlichen Wertermittlung.
- Rechtssichere, anerkannte Gutachten
- Die Bewertungen entsprechen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Standards, zum Beispiel ImmoWertV, BelWertV und internationalen Standards.
- Branchenerfahrung und Marktkenntnis
- Langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche und der Blick auf aktuelle Marktentwicklungen fließen in jede Bewertung ein.
- Individuelle Beratung
- Jede Immobilie ist einzigartig. Zeit für Ihr Anliegen und eine Lösung, die zu Ihren Anforderungen passt, gehören dazu.
- Diskretion
- Verständlich, verlässlich, vertraulich: Unterlagen und Ergebnisse bleiben bei Ihnen und den Empfängern, die Sie bestimmen.
Checklisten und Vollmacht
Für jede Objektart eine eigene Liste der Unterlagen.
Häufige Fragen
Welches Gutachten brauche ich?
Das hängt davon ab, wofür Sie den Wert benötigen und wer das Ergebnis prüft. Für Verkauf, Erbschaft, Scheidung und Gericht ist es in der Regel das Verkehrswertgutachten, für Banken das Beleihungswertgutachten, für die Abschreibung das Restnutzungsdauergutachten.
Reicht ein Kurzgutachten?
Ja, sofern der Zweck es zulässt. Das ist zum Beispiel bei einer Ersteinschätzung der Fall oder wenn weder rechtliche Verbindlichkeit noch eine gerichtliche Auseinandersetzung zu erwarten ist.
Kann das Gutachten vor Gericht verwendet werden?
Verkehrswertgutachten können gerichtlich und außergerichtlich verwendet werden. Michael H. Sommer ist von der SIHK zu Hagen öffentlich bestellt und vereidigt.
Welche Unterlagen muss ich bereithalten?
Das hängt von der Objektart ab. Für Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Gewerbeimmobilie, Grundstück und Teileigentum gibt es jeweils eine eigene Checkliste zum Herunterladen.
In welcher Region sind Sie tätig?
Lokal, regional und national. Das Büro liegt in Hagen (Hohenlimburg), die Referenzen reichen von Hagen, Witten und Essen bis Frankfurt.
